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Willkill

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Beiträge von Willkill

  1. Du hast doch 2012 gegen Aufpreis ein anderes Gerät bekommen, was doch dann quasi ein Neukauf entspricht oder sehe ich das falsch?

    Wenn man sich in die rechtliche Lage ein wenig einliest macht es sich das "Managment" sehr einfach und ich würde Priest zustimmen und auf die Barrikaden gehen.

    Auszug aus dem Gesetzestext:

    Nacherfüllung

    Siehe Hauptartikel: Nacherfüllung

    Die Folgen des Sachmangels ergeben sich aus der gesetzlichen Systematik des BGB. Für das Kaufrecht sind diese nochmals in § 437 BGB deklaratorisch aufgeführt.

    Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB – die Beseitigung des Mangels – den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).

    Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 Satz 1 BGB).

    Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache auch nicht ausgetauscht werden kann. Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz.

    Dagegen liegt im Werkvertragsrecht im Falle des Nacherfüllungsverlangens des Bestellers ('Kunden') das Wahlrecht beim Werkunternehmer: Der Unternehmer kann entscheiden, ob er den Mangel beseitigt oder ein neues Werk erstellt (vgl. § 635 Abs. 1 BGB).

    • Like 2
  2. Jaja Dell und Lieferzeiten ...lol:D:34:

    Ich habe meinen AW18 letzten Monat am 21.04 bestellt, Liefertermin sollte laut Homepage 30.04 sein -zugesagt wurde er dann auf 15.05 und geliefert wurde er dann am 09.05!

    Das am 09.05 mein AW18 kommt habe ich dann am 12.05 von Dell erfahren...noch Fragen???

    Und vergiss es gleich den Dell-Support zu fragen-die Jungs haben darüber keine Ahnung!

    Sieh es einfach als übergroßes Überraschungsei ...viel Spaß beim warten ;)

    Gruß,

    Willkill

  3. Hi

    Für dein Intel-Chipsatz Problem fallen mir zwei Möglichkeiten ein:

    1. Intel® Utility für die Treiberktualisierung - Funktioniert bei mir nicht da ich bestimme Scripts blocke und kann Dir daher dazu nicht viel sagen.

    2. Intel® Chipsatz-Software (INF-Update-Utility) - Damit aktualisiere ich immer Chipsatztreiber von Intel und sind Original Inteltreiber Stand:25.02.2014

    Bei deinem anderen Problem kann ichDir nicht helfen...evtl Bios updaten?

    Gruß,

    Willkill

  4. Würde mich wundern wenn AW standartmässig mal was anderes verbaut....Grundsätzlich kannst du Wärmepads gegen Leitpaste austauschen

    egal ob Alienware oder andere Hersteller von PC & Laptops,etc.

    Allerdings überbrückt man mit Wärmepads auch zu groß geradene Spaltmaße zwischen CPU/GPU und Kühlkörper, dazu kann man

    aber Kupferplättchen als "Brücke" mit mithochwertiger Silberleitpaste nehmen, welche bei weitem besser sind als die Silikonsch****teile

    bzw Wärmepads. :D

    Die Plättchen gibts in unterschiedlichen Stärken z.B. Ebay o.ä. dazu würde ich aber eine Fühlerlehre nehmen um die richtige Stärke zu

    ermitteln.

    Gruß,

    Willkill

  5. Hi,

    ja die Daten die gesendet und empfangen (Reaktionszeit=Ping) werden brauchen länger um anzukommen.

    Allerdings spielt sich das im Millisekundenbereich ab und wirst du wahrscheinlich nicht mal spürbar merken.

    Hier kannst du ja mal deinen Ping testen, um zu sehen wie hoch bzw gut dein Ping ist, da steht es auch

    nochmal etwas ausführlicher.

    Wenn du Games online spielst kann es manchmal zu recht hohen Pings kommen, wobei auch da immer der

    Serverstandort auch eine Rolle spielt.

    Gruß,

    Willkill

  6. Meiner Meinung nach ist Wakü wirklich nur interessant bei OC und die Muse zu einem Hobby, das nie Enden wird :D

    Durch Win 8.1 hab ich mich das Wochenende über jetzt durch gewurschtelt, würde es nicht so bemerkenswert Performance haben gegenüber Win 7

    hätte ich mir die Mühe nie gemacht. Man kann den ganze Kachelmist zum Glück umstellen auf die gewohnte Oberfläche...braucht halt ein wenig Zeit. :cool:

  7. Damit provozierst du doch keinen,ist ja bekannt das die 880er nicht wirklich schneller sind.

    Das mit der SSD dachte ich mir schon, wollte es nur nicht wahr haben lol

    Was mich provoziert ist diese halbfertige Windoof 8.1-kein Thema es ist wirklich schneller im

    Vergleich zum 7er, aber das Aero-Effekte und Gadgets fehlen muss man nicht verstehen...

    Hauptsache diese behinderte Kachelappsche***e läuft :19:

  8. Werde ich am Wochende auch mal machen, mit der Standartconfig von Dell und anschließend mit meiner neuen SSD von Crucial bin mal gespannt...

    - - - Aktualisiert - - -

    Das warten hat ein Ende (vorerst) :83:

    Hiermit ziehe ich erst mal um in die Owners-Lounge.

  9. Oh Mann ich könnt heulen! Ich bin gegen 14.30Uhr aus dem Haus und um 15.20!!! stand er UPS-Fritze vor der Türe :34::mad::53:

    Da sonst nix bestellt wurde kann es nur der AW 18 sein, warum ich allerdings auf der Dell-Seite nix angezeigt bekomme

    versehe ich nicht...was´n das für´n Sauhaufen?

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