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Brauche mal einen Tipp bezüglich SSD


PIOSOL

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Hi,

habe das Angebot eine 256 GB SSD von Samsung für 340€ zu kriegen, es handelt sich um folgendes Modell:

256GB SAMSUNG PM800 256GB MLC SSD (MMDOE56G5MXP-0VB00)

Würdet ihr die nehmen? Überlege nämlich meinen Alienware auf 2 SSD aufzustocken.

Kriege ich bei Dell eigentlich den Einbaurahmen auch so oder hat vielleicht jemanden einen zu verkaufen?

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Also das Angebot ist meines Erachtens nach gar nicht so doof. Wie die Platte jedoch im Vergleich mit anderen SSD´s abschneidet kann ich dir nicht sagen.

Nach Festplatten Einbaurahmen würde ich auf jeden fall hier mal nachschauen:

Klick mich

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Keine Rechnung, keine Garantie, so einfach ist das.

Ich glaube um das zu wissen braucht man kein Forum, denn hier bekommst du sie auch nicht.

Die Garantie mein ich...

Ich persönlich würde bei so einem Preis nicht ohne Garantie kaufen wollen, da das Risiko einfach zu hoch ist, vor allem wenn man den Verkäufer nicht kennt.

Aber vielleicht haste ja auch Glück.

Wer billig kauft, kauft zweimal trifft immer wieder gerne zu.

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Naja du hast immernoch die Herstellergarantie dazu brauchst du keine Rechnung vom Vertreiber. Seriennummer und Informationen des Fertigungsdatums befinden sich ja auf der SSD. Die Garantie vom Verkäufer gilt ab Kaufdatum. Die Herstellergarantie soweit ich weiß ab Fertigung. Kann mich aber auch täuschen hier ein Ausschnitt aus einem Standard Präsenz Fall.

lt die Garantiefrist ab Kaufdatum?

Vor etwas mehr als einem Jahr habe ich in einem Elektrogeschäft einen Projektor gekauft; er wurde aber erst nach 2 Monaten geliefert. Nun ist ein Defekt aufgetreten. Der Verkäufer lehnt die Reparatur auf Garantie mit der Begründung ab, die 12-monatige Garantiefrist sei abgelaufen. Stimmt das?

Nein. Die Garantiefrist beginnt grundsätzlich erst mit der Lieferung des Gerätes zu laufen und nicht mit dem Abschluss des Kaufvertrages.

Ihre Garantie dauert demnach noch knapp zwei Monate. Der Verkäufer wäre nur dann im Recht, wenn der Garantiefrist-Beginn in Ihrem Kaufvertrag explizit «ab Kauf» abgemacht worden wäre. Das ist bei Ihnen jedoch nicht der Fall.

Es lohnt sich also, beim Einkauf auf diesen Punkt zu achten.

Wichtig: Sollte sich der Verkäufer weiterhin weigern, das Gerät auf Garantie zu reparieren, müssen Sie gegen ihn klagen. In der Regel ist der Friedensrichter die erste Instanz. Achtung: Reklamieren Sie unbedingt schriftlich, damit Sie das Einhalten der Frist notfalls beweisen können.

Das sind die wichtigsten Punkte zum Thema Garantie:

- Verlangen Sie vor dem Kauf den Garantieschein und lesen Sie die Bestimmungen genau durch.

- Akzeptieren Sie - falls möglich - keine Garantie, die kürzer ist als ein Jahr.

- Falls Sie überhaupt keinen Garantieschein erhalten, ist das nicht weiter schlimm. Dann gilt automatisch die gesetzliche Garantiefrist von einem Jahr. Bewahren Sie aber den Kaufbeleg auf.

- Es kommt oft vor, dass Geschäfte ein defektes Gerät in der Garantiezeit nicht flicken, sondern Ihnen ein neues geben. Fragen Sie in einem solchen Fall, wie lange Sie auf das Austauschgerät Garantie haben. Das Gleiche gilt punkto Garantie auf Ersatzteile oder reparierte Einzelteile.

- Geht ein Gerät innerhalb der Garantiezeit kaputt, ist der Verkäufer nur verpflichtet, die vertraglichen oder gesetzlichen Mängelrechte einzuhalten (Ersatzgerät, Preisminderung oder Geld zurück). Für weitere Dienstleistungen muss das Geschäft nicht aufkommen. Sie haben also meist keinen Anspruch auf ein Ersatzgerät während der Dauer einer allfälligen Reparatur.

Quelle: ktipp.ch - Home

Und hier nochmal etwas über einen anderen Fall. Garantie/ Gewährleistung etc. ist schon ein ziemlich heikles Thema.

Was Gewährleistung, Garantie und Herstellergarantie bedeuten

Gewährleistung - Garantie - Herstellergarantie: Begriffe, die manchen durcheinander bringen können. Folglich wird nicht jedem sofort klar, warum ein Support von Herstellerseite abgelehnt wird - wie es einem Händler mit einer knapp drei Jahre alten, 8 GB großen Festplatte von Fujitsu widerfahren ist. Im Folgenden sollen mithilfe von Johann Schuhbauer, Rechtsanwalt bei der Fujitsu Deutschland GmbH, die drei Begriffe erläutert werden.

Gewährleistung

Die Gewährleistung - seit dem 1. Januar dieses Jahres auf 24 Monate festgelegt und in § 437 BGB verankert - betrifft immer nur die direkt miteinander in Kontakt tretenden Partner in einer Vertriebskette, erklärt Schuhbauer, also zum Beispiel Hersteller-Distributor, DistributorHändler oder Händler-Endkunde.

Der Verkäufer steht bei der Gewährleistung dafür ein, dass die gehandelte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Was zunächst heißt, dass die Sache die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss, aber auch bedeuten kann, dass Werbeaussagen zutreffen müssen, Montageanleitungen fehlerfrei und Lieferungen mengenmäßig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.

Garantie

Aussagen zur Garantie finden sich seit Anfang des Jahres im neuen § 443 BGB. Bei ihr handelt es sich um eine zusätzliche, freiwillige Vereinbarung im Rahmen des Kaufvertrags, durch die der Verkäufer oder ein Dritter die Gewähr übernimmt, dass die verkaufte Sache eine bestimmte Beschaffenheit aufweist (Beschaffenheitsgarantie) oder für eine bestimmte Dauer behält (Haltbarkeitsgarantie). Eine Garantie kann der Käufer von irgend jemandem ausgestellt bekommen. Insbesondere vom direkten Verkäufer oder dem Hersteller, aber auch von einem Dritten, zum Beispiel von einem Grossisten, einem Importeur oder einer Vertriebstochter, hebt der Fujitsu-Anwalt hervor. Wichtig sei dabei, dass der Inhalt der Garantieleistung freigestellt, also nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Zwingend ist § 443 BGB nur beim so genannten Verbrauchsgüterkauf, bei dem ein Unternehmer eine bewegliche Sache verkauft.

Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer gerügte Mangel bei Gefahrübergang noch nicht bestand. Abgewickelt wird eine Garantie in der Regel über Garantiescheine.

"Bei Fujitsu beinhaltet die Garantie zum Beispiel neben der Beseitigung der Sachmängel durch Reparatur oder Austausch auch die Übernahme der Transportkosten von Fujitsu an den garantieberechtigten Partner", stellt Schuhbauer klar. Versand- und Transportkos-ten zu Fujitsu sowie Bearbeitungs- oder Verwaltungskosten bei Dritten gehörten aber nicht dazu. "Um es zu verdeutlichen: Neben der Gewährleistung für 24 Monate (früher: 6 Monate) geben wir auf 2,5-Zoll-Notebook-Festplatten drei Jahre und auf 3,5-Zoll-SCSI-Festplatten für Desktop-PCs fünf Jahre Garantie", fügt der Anwalt hinzu. Fujitsu erwartet von seinen Partnern, dass sie diese Garantie an ihre Kunden weitergeben.

Herstellergarantie

Knifflig wird es für manche Käufer und Verkäufer, wenn der Be-griff "Herstellergarantie" ins Spiel kommt. "Dieses Wort wird oftmals falsch verwendet, wenn zum Beispiel Aldi mit ,24 Monaten Herstellergarantie‘ wirbt", sagt Schuhbauer. "Viel schlimmer ist es aber, dass auch manche Juristen von Distributoren mit der Einschätzung dieses Wortes falsch liegen." Fakt ist, dass eine Herstellergarantie - wie der Name es sagt - nur der Hersteller selbst geben kann. Und, ju-ristisch gesehen, nur an das letzte Glied in der Vertriebskette, also an den Endanwender.

Bei der Herstellergarantie handelt es sich ebenfalls um einen inhaltlich freigestellten Vertrag zusätzlich zur Gewährleistung. Da sie ab der Auslieferung gilt, könnte sie theoretisch schon abgelaufen sein, bevor der Anwender das Gerät in Betrieb nimmt.

Mit einer Herstellergarantie dürfte ein Wiederverkäufer in der Regel nichts zu tun bekommen - es sei denn, er ist selbst Endanwender eines Produkts. "Fujitsu gibt nur in einem Bereich Herstellergarantie", betont Schuhbauer. "Und zwar beim Verkauf unserer magneto-optischen Produkte über das Internet, denn nur da treten wir direkt mit dem Endkunden in Kontakt."

Fazit: Als Händler muss man sich genau überlegen, was man dem Kunden sagt, und sich mit seinen Lieferanten absprechen. Was aber, wenn der zuständige Händler beziehungsweise Distributor in der Zwischenzeit nicht mehr existiert? "Beim ,wirtschaftlichen Tod‘ eines Verkäufers hat der Käufer bei uns keinen Anspruch auf Garantie, wir nehmen uns der Sache aber im Rahmen der Kulanz an", verdeutlicht der Fujitsu-Anwalt.

Ganz anders sieht die Sache im OEM-Bereich aus. Schuhbauer: "Dort ist es üblich, dass die Kunden weniger oder teilweise gar keine Garantie und/oder Gewährleis-tung haben wollen. Dafür müssen sie für die bestellten Festplatten weniger zahlen oder bekommen einen Ausgleich in Form einer Überlieferung." (tö)

Quelle: ChannelPartner.de - Die Medienplattform für den ITK- und CE-Handel

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Ich glaube ich nehme die Platte einfach mal. Er hat jetzt CrystalDiskInfo mal gemacht und es ist alles in Ordnung. Er macht jetzt noch das neue Update drauf. Dann habe ich genug Speicherplatz und vor allem keine lästigen normalen HDDs mehr.:)

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Die Platte ist heute angekommen!

Habe sie gerade eingebaut und in Betrieb genommen. Läuft alles fehlerfrei und die Platte auch keine beschädigten Sektoren.

Hier mal die CrystalDiskMark Daten:

Hoffe ja mal, dass es irgendwann Trim Unterstützung im Raid gibt, dann dürfen die beiden Babys mal richtig Gas geben.:cool:post-28-14366119429223_thumb.jpg

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