Das ist nicht mehr richtig, denn erst kam das Urteil: Abfindung nach Zeitwert für defekte technische Geräte gekippt, - pressemeldungen.at
danach (einige Monate Später) wurde beschlossen, das bei einem rücktritt vom Kaufvertrag beiderseits genutzt Leistungen zurückzuerstatten sind.
Wenn ich als Händler dem Kunden ein Neugerät anbiete dann darf ich keine Nutzungsanrechnung abziehen.
Sehe ich mich als Händler gezwungen vom Kaufvertrag zurückzutreten, weil mir das Neugerät+altgerät zusammen bzw. eine Reparatur unwirtschaftlich wird, dann darf ich als Händler immer noch meine Nutzung so wie es im BGB auch erwähnt wird, weiterhin abziehen.
Wäre beides vom Europagericht gekippt worden, könnte man diese ganzen Kulanz Geschichten die wir Heutzutage in jedem Laden vorfindet, entgültig knicken.
Was meint ihr wieviele Leute dieses System ausnutzen.... gedacht war das aber sicher für andere Situationen gg