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traxtrax

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Alle Inhalte von traxtrax

  1. Zum Thema Refburbishment, werde ich auch was zu schreiben, in meinem Erfahrungsbericht der letzten 2 Wochen ;P
  2. Ich hab den 1ten Beitrag mal editiert, da es ein Update gibt. Was haltet ihr davon?
  3. Vielleicht hat ein Entwickler sein Notebook in der Produktionsstätte liegen lassen ;P @schnuffel?^^
  4. Auch wenns weht tut, sofort bestellung widderufen! Lass dir gern ein Gerät tauschen aber tuh dir einen gefallen, lass dich net mit einer Reparatur ein. Habe seit 2 Wochen den stress bei einem 2 wochen alten Gerät ;P mfg traxtrax
  5. Ich hab vor knapp 2 Wochen mein MX17 erhalten und mit der Radeon 6990. Was erwartet mich denn jetzt mit dem fehlerhaftem Chip?
  6. Danke, ich hatte mich vorerst nur an die Treiber von Dell gehalten ;P update ist aber im ersten Post drin, keine besserung. Zu deinem Problem hat ja schnuffelchen etwas geschrieben und ich denke da ist was dran. Ich habe foldende Festplattenconfig: HD0 = vertex 3 240gb HD1 = Intel 320 120gb Beide Platten sind identisch (inhalt wurde gekloned) Starte ich von der Intel, läuft alles super, Benchmarks sind bei der vertex bei fast 500mb/lesen etc. Starte ich aber von der vertex lief alles instabil (kann am fehlendem Fw liegen) aber die Benchmarks der Vertex platte lag bei keinen 200mb/lesen. Ganz komische Sache...
  7. Hi, ich habe einige Probleme mit meiner Vertex 3 gehabt und zwar war diese sehr langsam bzw hat nicht wirklich Erfolg gebracht. Meine SSD habe ich mit der aktuellsten Firmware geupdated und Platt gemacht. Habe den Intel 10.0 Treiber gehabt den man für den R3 bekommt und irgendwie das gefühl gehabt, das alles langsam ist. Also den Treiber für das m18x genommen und mal mit As SSD gebencht. zwischendurch hab ich den Intel 10.6er drauf gehaun: Danach habe ich den Treiber aktualisiert und den standard ahci Treiber genommen. Irgendwie habe ich das Gefühl das ich mit dem msahci Treiber mehr Erfolg habe. Was sagt ihr dazu? Derzeit läuft mein System auf einer Intel SSD 320 120GB und habe diese Festplatte gekloned und auf die Vertex 3 aufgespielt, dann Festgestellt das ich nur Laags hab und sich der Rechner aufhängt. Kann aber am Update liegen, da ich vorher die 2.06 auf der Vertex hatte. MfG traxtrax Nachtrag: Ich habe die Intel abgeklemmt und die Vertex ist jetzt am Port 0 alleine im System mit dem 10.6er Intel Treiber siehe da: Jetzt noch mit dem standard msahci Treiber: Jetzt mit 2ter SSD auf Port 1: MSAHCI Treiber Intel Treiber:
  8. Natoll, hätte ich das gewusst hätte ich keine inzwischen 4te ssd hier rumliegen ;P Also interne Sata Anschlüsse sind Sata 3? Ich denke wenn du eh über 300Mb/s benchmarkst dann sollte es sowieso Sata 3 sein gg
  9. Hi, ich hab mir eine Intel 320 gekauft, weil mir die Dell Hotline geschrieben hat, das der Alienware nur Sata 2 hat. Wieso willst du denn eine Sata3 Platte kaufen? Hab hier noch eine Vertex 3 240gb, wenn mein Mx17 r3 sata 3 hat bau ich die ein ;P
  10. Jo, da steht es ja eigentlich schon überall drin Es ist nun mal Fakt, wenn der Händler Kulant ist und sich mit dem Kunden einigt, geht alles gut und der Kunde muss nichts zahlen. Ansonsten ist es nunmal geltendes Deutsches Recht wobei die Eu die hälfte offiziell gekippt hat mfg
  11. Das ist nicht mehr richtig, denn erst kam das Urteil: Abfindung nach Zeitwert für defekte technische Geräte gekippt, - pressemeldungen.at danach (einige Monate Später) wurde beschlossen, das bei einem rücktritt vom Kaufvertrag beiderseits genutzt Leistungen zurückzuerstatten sind. Wenn ich als Händler dem Kunden ein Neugerät anbiete dann darf ich keine Nutzungsanrechnung abziehen. Sehe ich mich als Händler gezwungen vom Kaufvertrag zurückzutreten, weil mir das Neugerät+altgerät zusammen bzw. eine Reparatur unwirtschaftlich wird, dann darf ich als Händler immer noch meine Nutzung so wie es im BGB auch erwähnt wird, weiterhin abziehen. Wäre beides vom Europagericht gekippt worden, könnte man diese ganzen Kulanz Geschichten die wir Heutzutage in jedem Laden vorfindet, entgültig knicken. Was meint ihr wieviele Leute dieses System ausnutzen.... gedacht war das aber sicher für andere Situationen gg
  12. Hi, mein erster Beitrag hier ;P Nutzungsgebühr ist "nicht" erlaubt, wenn der Kunde ein Neugerät erhält und der Händler für das alte eine Nutzung abziehen möchte. Anders verhält sich das aber wenn der Kunde komplett vom Kaufvertrag zurücktritt, dann muss der Kunde auch für den gezogenen Nutzen aufkommen. MfG traxtrax
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