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Noch immer Probleme mit gtx765m


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ich weiss.. deshalb auch mit upgrade zur 780er .. da ist der fehler angeblich nicht vorhanden :) .. mir wäre der 17er sowieso viel zu gross.. da ich den laptop jeden tag mit in die arbeit nehme.. mal sehen, vl hat der techniker ne brauchbare lösung

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk 4 Beta

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Da kann der Techniker tauschen und machen wie er will, er bekommt so keine Lösung hin. Das einzigste was man machen kann ist das vBIOS zu ändern. Kannst dir ja mal den Thread mit der GTX580m im M17 mal durchlesen, war genau das gleiche.

Falls ich hier Mist erzähle, bitte korrigieren.

MFG

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danke für die info, ja ich hab bereits einige berichte durchgelesen.. aber ehrlich, ich kauf mir keinen alienware um knapp 2000 euro um dann selbst werksfehler zu korrigieren. falls der techniker im vbios was ändern sollte, werde ich ihm sagen, dass er das bitte lassen soll. warum? ich verlange um diesen preis die leistung die mir versprochen wurde, und zwar ab dem zeitpunkt, zu dem ich das teil zum ersten mal einschalte.. ohne mod, ohne bios flash oder sonstiges..

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Edit: Natürlich, wenn ich die versprochene Performance von Haus aus habe - ist gegen vBOS feintuning nichts einzuwenden

Bearbeitet von justchris
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Hallo justchris ,

schicke es zurück und warte bis ein neues AW14 oder das AW15er rauskommt.

Das Teil wird Dir nur Kopfschmerzen bereiten. Dell hat damals NIE eine Lösung , beim M17 mit vergleichbarem Problem , gebracht.

Wenn Dell sich nicht drauf einlässt , 3 Reparaturversuche ( 3 Grafikkarten, etc ) , dann kannst Du wandeln , ohne Geldverlust.

Grüße

Guido

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@ hinackb ,

YEP , da Er es länger als 2 Wochen hat:

3 VOS Einsätze , welche auch immer , die eh nichts bringen. Dauer ca 1 bis 2 Wochen.

Danach GPU Z Log abspeichern. ( Sind ja gute Temperaturen in Deutschland ) lol

Wandlung , Geld einstecken und Kopfschmerzen vergessen. :D

Guido

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ja ich lasse denen sowieso nur einen versuch.. dann werd ichs zurückschicken, wurde schon genug enttäuscht.. ich will sowieso ein 15 zoll haben.. aber "angeblich" hätte das doch schon letztes jahr rauskommen sollen oder?

techniker sollte morgen kommen.. geb euch bescheid was passiert ist :)

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk 4 Beta

Bearbeitet von justchris
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Hallo justchris ,

so einfach ist das nicht. Du musst Dell schon 3 VOS Einsätze einräumen , wenn Sie darauf bestehen.

So ist die Rechtslage. Danach hast Du das Recht zu wandeln.

Kannst natürlich versuchen dem Techniker zu erklären das Er Dell den Vorschlag unterbreitet das Notebook zurück zu nehmen.

Würde das ganze beschleunigen.

Vorausgesetzt , der Techniker macht mit Dir zusammen ,nach seinem Einsatz , einen GPU Z Log als Nachweis.

Etwas Oel , Schmiere hilft immer.

Grüße

Guido

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Ja ich weiss schon, jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass der Techniker den Fehler nicht kennt.

Die können von mir auch nicht verlangen, dass ich sofort 3DMark drüber laufen lasse sobald ich das Notebook bekomme ^^

Es gab auch schon innerhalb der 2 Wochen eine Reklamation meinerseits bezüglich eines Optikfehlers .. es ist also nicht NUR die Graka.

Ich werde mit dem Techniker ein Wörtchen reden, wenn er sich auskennt - dann wird sicher eine Lösung gefunden..

und klar können die mein Gerät "wandeln" - dafür möchte ich aber auch einen guten Preis bei einem größeren Modell haben - aber mal sehen..

danke für die info auf jeden fall

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Ähm 911, ich muß dir leider widersprechen. Er müßte maximal 2 Reparaturversuche erdulden

Kleiner Auszug: " Zunächst haben Sie im Rahmen der Gewährleistung die Möglichkeit, zwischen einem neuen Gerät und einer Reparatur des alten Gerätes zu wählen. Sie als Kunde haben dabei die freie Wahl. Selbst wenn der Verkäufer sagt, dass nur eine Reparatur möglich ist, so sollten Sie sich darauf nicht einlassen. Ist das von Ihnen gekaufte Produkt noch erhältlich, so haben Sie ein Recht auf Lieferung neuer Ware. " und bei Reparatur Zitat: "

Sollte ein Fehler trotz erfolgter Reparatur erneut auftreten, so will es der Gesetzgeber, dass Sie dem Händler eine „zweite Chance“ geben. Sie müssen also zwei Reparaturversuche akzeptieren. Scheitert auch der zweite Versuch, und ist das Teil anschließend noch immer defekt, so können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gerät an genau der gleichen Stelle wieder kaputt geht, oder ob ein neuer Defekt auftritt. Selbst wenn innerhalb der Gewährleistungsfrist zwei völlig verschiedene Defekte auftreten, muss der Kunde nur zwei Reparaturversuche akzeptieren. Danach ist er im Rahmen der Gewährleistung zum Rücktritt berechtigt. " Quelle Reklamation und Umtausch - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin - Verbraucherrecht und Verbraucherschutz

Somit kann er jetzt in Neues verlangen und wenn das genauso ist, kann nochmals ein neues. Falls dieses dann auch wieder Throttelt kann er zurücktreten. Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur ein Auszug von der verlinkten Seite.

MFG

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Kleiner Auszug: " Zunächst haben Sie im Rahmen der Gewährleistung die Möglichkeit, zwischen einem neuen Gerät und einer Reparatur des alten Gerätes zu wählen. Sie als Kunde haben dabei die freie Wahl.

Allein der Part ist schon fehlerhaft bzw. unvollständig ... der Kunde hat nur dann die Wahl, wenn der Anbieter in den AGB nichts anderes vermerkt hat ... und jeder Hersteller behält sich dort ausdrücklich die Nachbesserung durch Reparatur vor ... außerdem gilt auch immer noch BGB §439 Absatz 3 ...

...

Unvollständige "Beratung" ist immer so eine Sache ...

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Das mag sein, aber auf jedenfall muß er nur max. 2 Reparaturen erdulden. Da ist egal was in den AGBs steht.

Und auch das ist nicht richtig! Im Regelfall sagen die Gerichte, daß beim gleichen Fehler zwei Versuche zumutbar sind ... wenn es unterschiedliche Probleme sind, können es auch deutlich mehr sein ... der springende Punkt ist die Zumutbarkeit ... Beispiel: Wenn bei einem Audi A3 der Motor nach 10.000 Kilometern getauscht worden ist und der nächste Motor wieder Zicken macht, braucht man keinen zweiten Austauchmotor zu akzeptieren, da reicht ein Versuch (habe ich selbst vor Gericht durchgezogen) ... das Problem ist: Die Einstufung der Zumutbarkeit ist dem subjektiven Empfinden des Richters vorbehalten ... und darauf würde ich es wegen solchen Dingen nicht ankommen lassen ... es ist auf alle Fälle sinnvoller (und schneller) sich mit Dell gütlich zu einigen ....

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Hallo ,

habe keine Lust , die Aktenzeichen von den Dell Fällen herauszusuchen.

Auf jeden Fall hat die Vergangenheit mit Dell gezeigt , das sie nach 3 vergeblichen VOS Einsätzen die Wandlung von sich aus angeboten haben.

Das habe ich persönlich mehrmals durchlebt.

Nach 3 erfolglosen VOS Einsätzen wurde jedes Mal die Wandlung bei voller Kaufpreiserstattung von Dell angeboten und durchgeführt.

Und eine gütliche Einigung mit einem Gerät wo der Fehler bei Auslieferung bestand , na ja , da kann die gütliche Einigung nur so aussehen.

Notebook zurück , Geld zurück und ein Entschuldigungsschreiben.

Grüße

Guido

Bearbeitet von 911
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Aber 2x der gleiche Fehler und Wandlung.

Du kannst den Rücktritt vom Kaufvertrag nach §440 BGB (es gibt keine Wandlung mehr) erklären, wenn zum Beispiel die Nacherfüllung (Reparatur) fehlgeschlagen ist. Ob zwei Versuche ausreichend sind, ist von der Zumutbarkeit abhängig ... im Regelfall sagen die Gerichte, daß zwei Versuche ausreichend sind! Aber: Es gibt kein Gesetz, daß zwei Versuche zwingend ausreichend sind! Das sollte man wissen, wenn man sich mit Dell anlegen will.

.

.

In der Regel bietet Dell aber von sich aus nach zwei bis drei VOS ein Ersatzgerät bzw. den Rücktritt an ... insofern ist alle Diskussion ziemlich akademisch.

Bearbeitet von Deaktiviert 21.02.15
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soooo...

Dell Techniker ist gar nicht erst vorbei gekommen, er hat mich angerufen und ich habe ihm das Problem geschildert.

Er meinte, dass hier nichts zu machen wäre (wie vermutet) und er Dell als Feedback gibt, das Gerät zurückzunehmen.

Ich werde heute Mittag bei Dell anrufen - hoffe das klappt.

Ebenfalls werde ich um ein offizielles Statement bitten, damit für die AW Community der Fehler offiziell bestätigt wird.

Infos folgen

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Der Techniker scheint schon das M17xR3 gekannt zu haben... ;)

Ich finde es gut, dass wenigstens einer in der Kette an die Kosten denkt die uns Kunden über Umwege ohnen wieder aufgebrummt werden würden.

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Hi

Ich habe mal aus einem anderen Forum das hier gefunden. Würde mich freuen wenn du uns hier Antwort geben kannst, falls es funktioniert. Ich habe auch vor mir ein m14 zu bestellen und kratze mir schon die Rübe ziemlich hart....

1.) First is to use the FN+F5 to disable the switchable mode and just go into dedicated/discrete mode only. Meaning the Geforce gpu is in control always and this might be good news to people that wants to use an external 3d Monitor since 3d monitors do not work with HDMI if optimus is enabled and intel graphics is in control but I cannot guarantee this since I haven't tried it yet. Anyway, on discrete/dedicated mode only, I was able to test the games on the same time frame and even longer and my frames per sec never dropped and the msi afterburner graph of core clock never went below 901mhz. No more throttling!!!

- The only problem with this Is that everytime you want to use your laptop for productivity work and battery or surfing, you need to FN+F5 again to go back to switchable mode and have to restart because staying in discrete/dedicated mode drains your battery fast even when idle or just surfing because the NVidia gpu is in full control.

2.) Second one is to use Nvidia Inspector (thanks to NYCEIS) if you don't want to use the FN+F5 approach. Dell/Alienware or possibly Nvidia are the ones that set the limit at 66c and all you need to do is apply the default on the show overclocking option on the NVidia inspector and you are good to go since it sets the gpu temp limit up to 95c. After testing all the games again, the temps finally got over the hump of getting stuck in the 66-68c temp limit range that it was originally set at and my gpu temp never went over 72.

- Fan noise went up a lil bit with this but it was not loud like the M14x R1/R2. Now I don't know if the settings of the Nvidia Inspector will stay once you set it in in the event you need to put your laptop to sleep or need to restart or shutdown.

- Another important info, from NYCEIS findings, the NVidia inspector only works with the default NVidia driver that the AW14 came with. Updating the NVidia driver somehow disables the ability to work the inspector magic.

Bearbeitet von Pain4Y0u
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