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Na das kann noch lustig werden


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Angus ist da auf der sicheren Seite. Das betrifft nur alle die Webseitenbetreiber die die Seite gewinnbringend betreiben.

EDIT: gewinnbringend ist sowas wie Dienste auf der Seite verkaufen und/oder Werbung einblenden.

Bearbeitet von einsteinchen
Geschrieben

Ganz ehrlich, ich bin mir da nicht so sicher wie die Richter da alle Urteilen werden. Laut dem EuGH Urteil wird ja nicht nur explizit auf Gewinnbringende verwiesen sondern die Linkhaftung ist allgemeingehalten.

 

MFG

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Priest:

... Die spinnen doch alle diese Politiker machen Gesetze wovon sie keine Ahnung haben ...

Generell hast du Recht, Politiker haben keine bis wenig Ahnung vom Internet. Hier lag es aber nicht an den Politikern. Der europäische Gerichtshof hat letzt ein Urteil gefällt, nachdem der Betreiber der Webseite für die Links haftet. Darauf hat sich jetzt ein Gericht in Hamburg (glaube OLG) berufen, was ja auch das Urteil gefällt hat in dem Artikel. Dieses Gericht in Hamburg ist übrigens dafür bekannt sehr bekloppte Dinge in Sachen Internet zu entscheiden.

Geschrieben (bearbeitet)

Nun die Politiker haben aber den entsprechenden Weg dafür geebnet für so ein bescheuertes Gesetz . Somit sind sie sehr wohl Schuld an dem ganzen meiner Meinung nach.

 

MFG

Bearbeitet von Priest
Geschrieben

Ob das stimmt kann ich nicht sagen, dafür kenne ich micht damit nicht genug aus. Gerade der EuGH kann ja auch über das Gesetzt hinweg Dinge entscheiden (keine Ahnung wie man das in juristen Deutsch nennt).

Laut dem Artikel auf heise.de wir extra nochmal geschrieben, dass das nur Verlinker "mit Gewinnerzielungsabsicht" betrifft.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-bestaetigt-Haftung-fuer-Urheberrechtsverletzungen-auf-verlinkten-Seiten-3566919.html

Geschrieben

Unser Land hat Probleme..unfassbar. :mad: Gibt ja nichts wichtigeres..

  • 5 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

Ich muss sagen, ich verstehe den Artikel nicht ganz. Bzw. welche Creative Commons Lizenz das Bild hatte. Ich hab jetzt nochmal bisschen gegoogelt, weil ich mir plötzlich Sorgen um meine eigene Website mache. Ich habe hier einen Artikel, der alle Lizenzen aufführt: https://hosting.1und1.de/digitalguide/websites/webdesign/kostenlose-bilder-im-web-was-muss-man-beachten/
Da steht:
„CC0 (keine Rechte vorbehalten): Die Lizenz CC0 (deren frühere Version hieß „Public Domain“) ist diejenige CC-Lizenz, die mit den geringsten Einschränkungen verbunden ist. Der Urheber verzichtet auf jegliche Schutzrechte. Wer sein Werk unter dieser Lizenz veröffentlicht, entlässt es praktisch in die Gemeinfreiheit. Das bedeutet, dass es von jedem uneingeschränkt verwendet, weitergegeben sowie ver- und bearbeitet werden.“

Also dürfte da doch kein Problem mit einer Änderung des Bildes sein, sofern es CC0 war. Es gibt noch CC BY-ND (Namensnennung/keine Bearbeitung) und die strengste Stufe CC BY-NC-ND: (Namensnennung/nicht kommerziell/keine Bearbeitung) und auch einige dazwischen, aber keine Lizenz die besagt, dass man ein Foto kommerziell nutzen kann, es bearbeitet werden darf und dann aber in Quellenangaben vermerkt sein muss, dass es bearbeitet wurde… Was ist das wieder für ein Quatsch, den sich der EuGH da ausgedacht hat?

Falls einer von euch mehr zu dem Thema weiß, nehme ich gerne jeden Tipp an. Ich hab keine Lust wegen ein paar Bildchen angezeigt zu werden. Ich benutze CCO-Bilder.

Bearbeitet von T-1000

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