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  1. @Svencore: In der Regel handelt es sich bei den Austauschgeräten auch um Neugeräte, zumindest offiziell. Ob es sich hier und da, je nach Gerät und Konfi auch um wiederaufbereitete Rückläufer handelt, lässt sich sehr schwer bis gar nicht nachweisen. Unabhängig von der rein rechtlichen Seite spricht auch im Prinzip nichts gegen ein professionell, herstellerseitig fehlerfrei wiederaufbereitetes Gerät, was dann vom Zustand her im Grunde genommen einem Neugerät entspricht. Das Problem liegt eher darin, dass der Kunde nicht unendlich oft Anspruch auf ein Austauschgerät hat. Ist ein bestimmtes Zeitfenster überschritten, gibt es kein Austauschgerät mehr, dann wird nur noch repariert. Sofern man ein Austauschgerät erhält, was perfekt und fehlerfrei ist, gäbe es kein Grund zur Beanstandung und man könnte sich an seinem neuen Gerät erfreuen. Bei mir war es damals so, dass auch das Austauschgerät einen kleinen Makel aufwies, den ich damals so nicht akzeptieren wollte. Also schickte man mir noch ein zweites Austauschgerät. Dieses zweite Gerät war schon von der Verpackung so miserabel, dass man schon dran fühlen konnte, was das Ziel dieser Aktion war. Ich hatte damals für mich persönlich ganz stark das Gefühl, dass man mich mürbe machen bzw. weichkochen wollte mit diesem zweiten Austauschgerät, was man letztendlich auch geschafft hat und ich mich damals dann dazu entschloss, das erste Austauschgerät trotz kleinem Makel zu behalten. All das ist vermeidbar, wenn man sich nicht auf ein sogenanntes Austauschgerät einlässt !! Man sitzt definitiv rein rechtlich am längeren Hebel, wenn man vom Kaufvertrag innerhalb der 14 Tage nach Erhalt komplett zurücktritt. Das einzige, was passieren kann ist, dass man aufgrund einer Gesetzesänderung vor einigen Jahren die Kosten für die Rücklieferung selbst tragen muss. Dies würde ich aber gerne in Kauf nehmen. Lieber ein paar Euros zahlen, aber dafür deutlich weniger Ärger und eine wesentlich bessere rechtliche Ausgangsposition. Gruß Jörg
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  2. Man das ist echt nervig alles, muss aber Jörg da zustimmen in allen Punkten. Ich habe Austauschgerät mit Neugerät durcheinander gebracht. Austauschgerät oder dein neues reparieren zu lassen wäre für mich als pedantisch veranlagter Mensch auch keine Option. Welchen defekt hat dein Gerät eigentlich? oder wurde das schon erwähnt?
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  3. @Vitex83: Hallo erstmal, tut mir leid was dir da widerfährt gerade. Leider hast du, wie ich damals übrigens auch, den Fehler gemacht, dich auf ein Austauschgerät einzulassen, unabhängig davon, ob du dieses Gerät bereits bekommen hast oder noch nicht. Im Gegensatz zu meinen Vorrednern hier kann nur jedem dazu raten, bei einem Neugeräte-Defekt das Gerät innerhalb der 14 Tage nach Erhalt zurückzuschicken und vom Kauf komplett zurückzutreten !!! Nachdem man dann das Geld zurück überwiesen bekommen hat, kann man dann neu bestellen. Das dauert dann natürlich alles etwas, mag vielleicht auch nervig und lästig sein, aber nur so kann man Druck ausüben, anders geht es nicht. Ich bin damals auch in die Falle getappt und hatte mir ein Austauschgerät aufschwatzen lassen, was ich zwar heute noch habe, aber auch dieses Gerät ist nicht ganz perfekt, auch wenn ich vielleicht etwas zu empfindlich bin. Heute bin ich schlauer, bei dem kleinsten Defekt, mit dem ich nicht leben kann oder möchte, egal ob technisch oder rein kosmetisch, geht das Gerät zurück, Ende aus. Und ja, ich finde wenn nicht bald etwas von denen kommt, was angemessen und brauchbar ist, solltest du dir Rechtsbeistand holen. Gruß Jörg
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