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Gewähleistung auf Notebook- Akkus


Rene

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Hey Community,

da hier immer mal wieder die Frage nach der Gewährleistungsdauer der Akkus in unseren Alienware- Geräten aufkam, habe ich mal ein wenig recherchiert und möchte euch nun meine Erkenntnisse darlegen.

Also, grundsätzlich gilt die Gewährleistung auf unser Notebook- Akkus für 1 Jahr.
Es gibt bei Dell allerdings auch Ausnahmen. Für manche Akkus können auch 3 Jahre Gewährleistung gekauft werden. Diese Option wird aber meines Wissens nicht für Alienwaregeräte angeboten.
(Falls jemand das mit dem Zukauf der Gewährleistung doch schwarz auf weiß belegen kann, wird das hier natürlich sofort geändert.)

Die standardmäßige einjährige Gewährleistung eures Akkus beginnt mit dem Datum der Auslieferung.
Es spielt auch keine Rolle ob ihr den Vor- Ort- Service (VOS) für zwei, drei oder vier Jahre für euer Notebook hinzugekauft habt. Der Akku zählt hier als "Verschleisteil" und bekommt somit eine gesonderte Gewährleistung von einem Jahr.

Quellen:
http://www.dell.com/support/article/us/en/04/SLN155156/de?c=us&l=en&s=bsd&cs=04

http://www1.euro.dell.com/content/topics/topic.aspx/emea/topics/landing_pages/de/hmc-battery-faq?c=de&cs=dedhs1&l=de&s=dhs

http://www.dell.com/support/article/de/de/dedhs1/SLN179142/de?c=de&s=dhs&cs=dedhs1&l=de#aw17-05

 

Bis dann, RENÈ!

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Am ‎10‎.‎03‎.‎2016 um 23:33 schrieb einsteinchen:

Meinst du 1 Jahr Gewährleistung oder Garantie auf den Akku? Bzw gibt es auf Akkus keine Garantie sonder nur Gewährleistung?

Nach meinem Verständnis gibt es nur das eine Jahr Gewährleistung.
Zu einer Gewährleistung (Mängelhaftung) ist ein Händler gesetzlich verpflichtet.
Eine Garantie ist nicht gesetzlich verankert und kann vom Hersteller (nicht des Händlers) freiwillig gegeben werden. Dabei entscheidet der Hersteller auch frei darüber wie lange eine Garantie läuft und was damit abgedeckt wird.

Bis dann, RENÈ!

Bearbeitet von Rene
Korrektur
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Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist schon nicht unwichtig, daher hier mal eine grobe Unterscheidung:

Die Gewährleistung beträgt in DE normalerweise 2 Jahre (bestimmte Produkte wie eben Verschleißteile können ausgenommen sein). Hier ist der Händler verpflichtet für einen Austausch/Reperatur zu sorgen. Schafft der Händler es nicht die Ware nach drei Versuchen (selber Fehler tritt immer erneut auf) fehlerfrei zu bekommen, kann man von seinem Kaufvertrag einseitig zurücktreten.

Allerdings gibt es leider auch die sog. Beweislastumkehr. Der Kunde muss also theoretisch nach 6 Monaten selbst nachweisen können, dass der Fehler schon bei Auslieferung der Ware vorhanden war. Da das aber meist kaum möglich ist, zeigen sich fast alle Händler hier recht kulant und verlangen keinen solchen Nachweis.

Die Garantie ist im Gegensatz zur Gewährleistung eine absolut freiwillige Leistung der Hersteller. Somit können diese auch die Dauer und die Bedingugen frei festlegen, daher ist es wichtig die Garantiebedingugen jeweils zu kennen.

Häufig ist es übrigens tatsächlich besser die Gewährleistung und nicht die Garantie in Anspruch zu nehmen, denn meiner Erfahrung nach gibt es durchaus Händler die sehr kundenfreundlich entscheiden. So bekommt man dann direkt eine neues Gerät und muss nicht auf die Reperatur des alten warten.

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Weil es in den Quellen die ich angegeben habe in meinem ersten Beitrag so zu lesen ist.
Im ersten link findest du es unter "Punkt 1"

Zitat

Wichtige Informationen:

  • Normalerweise besitzen Notebook Akkus Ein (1) Jahr Gewährleistung.

und im zweiten Link ganz unten.

Zitat

Die Laufzeit des Dell Akkuservice beträgt standardmäßig ein Jahr. Akkus sind Verschleißteile. Aufgrund von Alterserscheinungen und mit zunehmender Nutzung ist daher eine Verschlechterung der Leistungsfähigkeit im Laufe der Zeit normal. Ähnlich wie in der Automobilindustrie, wo Verschleißteile wie Reifen beispielsweise grundsätzlich von der Garantie ausgeschlossen sind, wird daher für Akkus nur eine begrenzte Servicelaufzeit gewährt.                         

Da das auf der offiziellen Seite von Dell geschrieben steht, gehe ich davon aus, dass das so seine Richtigkeit hat. Wenn du allerdings andere belegbare Informationen hast dann poste sie bitte hier.
Ich werde dann auch meinen Eingangsbeitrag dementsprechend ändern.

Bis dann, RENÈ!

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Das die eigentlich Garantie meinen sollte wohl klar sein, denn du kannst ja keine 3 Jahre Gewährleistung kaufen! Gewährleistung ist gesetzlich auf 2 Jahre beschränkt, nicht mehr und nicht weniger. Zumal die auch im zweiten Link von Garantie reden und da kann der Hersteller natürlich entscheiden wie er die Garantie gibt oder eben nicht. Wenn deine Reifen aufgrund von Materialschwäche kaputt gehen und du nachweisen kannst das es eben kein Fehlverhalten von dir war, werden die sicher auch ausgetauscht. Das wird gerichtlich sicher erst dann geklärt wenn die Elektroautos weiter verbreitet werden, weil wenn dir nach 12 Monaten ein Akku für mehrere tausend Euro kaputt geht obwohl du ihn richtig behandelt hast wirst du sicher den rechtlichen Weg wählen. 

Das habe ich auf die schnelle gefunden, allerdings wird es nirgendswo dazu etwas konkretes geben denn das müssten die Gerichte entscheiden. Das Gesetz zur Gewährleistung stammt ja aus einer Zeit als es wohl noch keine Akkus gab oder nicht in den Mengen wie heute. Allerdings wird wohl keiner vor Gericht gehen, wenn es um vielleicht 100 Euro geht. Da die Gerichtskosten sehr viel höher werden und man auch nie weiß wie entschieden wird. Ich könnte mir denken, dass die meisten Hersteller  die 6 Monate Garantie geben  weil es die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten gibt.  

Bearbeitet von JetLaw
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Es gibt Gewährleistungen, die länger als 2 Jahre dauern. Bsp BMW. 2 Jahre Gewährleistung mit Verzicht auf die Beweislastumkehr. Man kann mittlerweile "Gewährleistungsverlängerungs-Pakete" kaufen (hat mich jetzt gerettet, siehe Foto ;) ). Die ersten 6 Monate kann man immer als "Garantie" ansehen, da der Händler in der Beweispflicht ist. :) 

image.png

Bei Elektroautos gibt es mehrere Jahre Garantie, der Hochvoltspeicher hat nichts mit herkömmlichen Akkus zu tun.

Ich kann da die Notebookhersteller schon verstehen, ein Akku ist nunmal ein Verschleißteil und wenn ich falsch damit umgehe oder täglich 10x lade, weil ich ohne Netzteil zocke, dann geht der eben sehr schnell kaputt. Aber Dell ist da zum Glück relativ kulant. Apple gibt auch nur ein Jahr auf Akkus, bei Smartphones sogar weniger soweit ich weiß. Beim Mac geben sie aber an, dass man nach 1000 Ladezyklen noch mindestens 80% der ursprünglichen Kapazität hat.

Bearbeitet von 5teph
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Das ist aber auch wieder die Garantie, denn die gesetzliche Gewährleistung ist bei 2 Jahren! Und nur von der rede ich, ob der Hersteller das nun als Garantie oder Gewährleistung verkauft ist doch völlig egal im Normalfall sind diese ja deckungsgleich von den Ansprüchen her. Aber wenn eine Garantie angeboten wird kann man diese auch rechtlich einfordern, eben genauso wie die gesetzliche Gewährleistung. Man kann als Unternehmen aber keine Verlängerung der gesetzlichen Vorschriften verkaufen.  

Das es unterschiedliche Akkus sind ist mir schon klar, aber damit konnte man das gut erklären. 

Wieso kann man die ersten 6 Monate als "Garantie" ansehen? Die Garantie ist ja nichts besseres als Gewährleistung, es ist einfach einen freiwillige Leistung vom Hersteller

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  • 2 Wochen später...

Hey Community,

da es in diesem Fall hier noch Klärungsbedarf gibt wollte ich mich noch ein wenig mehr mit dem Thema auseinandergesetzt.
Um mich nicht nur auf Seiten aus dem Netz zu beschränken habe ich außerdem noch den technischen Support von Dell und die Dell- Facebook- Seite kontaktiert.
Folgendes ist dabei herausgekommen.

Grundsätzlich sind auf einem Akku bei Dell tatsächlich zwei Jahre Gewährleistung.
Aber, wenn es darum geht, dass der Akku nach einer bestimmten Anzahl von Ladezyklen nicht mehr die volle Kapazität erreicht, wird in diesem Fall nur im ersten Jahr Gewährleistung gegeben und der Akku ersetzt.

Es liegt also "in der Natur des Akkus" nach einer bestimmten Anzahl von Ladzyklen das er nicht mehr die volle Kapazität erreicht. Man spricht hier von Verschleiß/Abnutzung. Somit liegt auch kein Sachmangel vor und die zweijährige Gewährleistung greift nicht. Da diese ja eben nur bei Sachmängeln greift.
 

Ich bin nun auch kein Rechtsexperte und gerade solche Themen sind immer sehr schwierig zu besprechen da Gesetztestexte mitunter schwer zu verstehen sind. Wenn ihr also noch weitere Infos habt, immer her damit. ;)

Bis dann, RENÈ!

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Das Problem an der Sache ist ja, dass das Gesetz sicherlich aus einer Zeit stammt als es Akkus noch nicht so verbreitet gab. Endgültig klären können solche Dinge nur die Gerichte, gerade wenn es durch Gesetze nicht klar geregelt ist. Allerdings würde ich mich da nicht unbedingt auf die Aussagen von Firmen stützen, denn meistens wird es im Sinne der Firma dargestellt. 

Wobei natürlich klar sein sollte das die "normale" Abnutzung nicht durch die gesetzliche Gewährleistung gedeckt ist. 

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